Außerordentliche Mitgliederversammlung am Freitag den 29.10.2021

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag den
29.10.2021 ins Sportlerheim Oppershofen, Beginn: 20 Uhr


Tagesordnung


1. Eröffnung und Begrüßung


2. Satzungsänderung / Ergänzung in den nachstehenden Paragraphen und Unterpunkten
(kursiv u. fett gestellt.)


§ 3.2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, Ausnahme ist die
Ehrenamtspauschale gemäß § 31a BGB.(siehe § 7Abs.5)


§ 7.2 Die Mitgliederversammlung wählt für jeden unter Abs. 1 genannten Bereich
mindestens einen Verantwortlichen.


§ 7.3 Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind die jeweiligen Verantwortlichen der unter Abs. 1
genannten Bereiche, wobei zwei Verantwortliche, aus verschiedenen Bereichen,
gemeinsam vertretungsbefugt sind.


Bis zu einem Betrag in Höhe von z.B. 500,- € sind die Verantwortlichen
einzelvertretungsbefugt.


§7.5 Der Vorstand kann für seine Tätigkeit im Verein eine Vergütung erhalten, die
entsprechend der Ehrenamtspauschale lt. § 31a BGB in der jeweils gesetzlichen Höhe
festgesetzt ist.


§7.6 Über die Sitzungen des Vorstandes ist von einem Verantwortlichen der Allg.
Verwaltung ein Protokoll anzufertigen, das in der darauffolgenden Sitzung vom
Vorstand bestätigt werden muss.


§ 10.2 Im Falle der Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an den katholischen
Kindergarten Oppershofen, der es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung
der Kinder in Sport, Spiel und Bildung zu verwenden hat.
Beschlüsse über eine
solche Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes
ausgeführt werden.


3. Wahl (entsprechend neuer Satzung § 7Abs.2)


4. Verschiedenes

DER VORSTAND